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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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I.
Geltung Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen
Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen
des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung
wirksam. II. Vertragsabschluß 1. Die in Prospekten
oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen
Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen,
Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und
Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von
Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies
gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen,
die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von
solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren
nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für
den Käufer nicht unzumutbar sind. 2. Die vom Käufer
unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das
Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend.. Wir sind berechtigt,
das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen
und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung
gleich. III. Preise 1. Die vereinbarten Preise verstehen
sich ab dem Shopbetreiber und Inhaber des Shops ohne Installation,
Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach
unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung;
erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen)
gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
2. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen
per Vorkasse 3. Gerät der Käufer mit der Zahlung
in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender
Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. 4. Ein Zurückbehaltungsrecht
steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis
beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen,
die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.
IV.Lieferung 1. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu
Teillieferungen berechtigt. 2. Geraten wir aus Gründen,
die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung
im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern
der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug
geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung,
so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit
auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges
oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug
gerät.
V. Eigentumsvorbehalt 1. Alle unsere Lieferungen erfolgen
unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das
Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus
der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.
2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung
oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung
ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges
gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung
gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in
Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit,
so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten
und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber
dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft
über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang
der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des
Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen
zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr
als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers
einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer
des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern.
Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir
nehmen diese Abtretung an. VI. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen
auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir
nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand
auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. 2. Ansprüche
des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig,
daß der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb
von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb
von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute
geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß
§§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung
des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer
oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung
verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.
4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1
gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers,
die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder
Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis-
und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein
Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch
nicht berührt. 5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist ausgeschlossen. 6. Verkauft der Käufer
die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt,
wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen
die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn,
ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig
festgestellt. VII. Schadenersatz 1. Im kaufmännischen
Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit
dieser leicht fahrlässig verursacht wurde. 2. Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand des Shopbetreibers
vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind,
auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers
zu klagen. 2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen
uns und dem Käufer nicht. IX. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit
der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
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